2. Februar 2012

Zu schnell gefahren - wer kennt sich aus?

Also, jetzt muss ich doch mal in die Runde fragen, wer Erfahrung damit hat, wie das abläuft, wenn man mit über 20 km/h zu schnell geblitzt wird?

Uns ist das nämlich neulich passiert, als wir auf der Autobahn unterwegs waren. Bei erlaubter Geschwindigkeit von 120 km/h fuhr auf der linken Spur ein Idiot konsequent 100. Meinen Freund - nein, er ist wirklich kein Raser! - regte das ziemlich auf, und als der Arsch endlich mal nach langer Zeit nach rechts abzischte, gab mein Freund Gas ohne zu wissen, dass auf dieser uns unbekannten Strecke gerade in dem Moment die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h runtergesetzt wird. Alles in Allem wurde er also mit 24 km/h zu schnell geblitzt. Sehr ärgerlich, aber nicht zu ändern.

Nun ist es aber so, dass er nicht sofort einen Bußgeldbescheid bekam, sondern einen Wisch, er solle sich dazu äußern, ob er das schändliche Verbrechen zugäbe. Ja, das tat er.

Heute kommt dann der Bußgeldbescheid, und als ob die 70 € Strafe nicht schon genug wären, muss er noch zusätzlich 23,50 € für "die Kosten des Verfahrens" zahlen.

Ich meine: Geht's noch??? Wieso schicken diese Arschlöcher nicht einfach sofort den Bußgeldbescheid? Mein Freund hätte die 70 € anstandslos bezahlt. Stattdessen wird er gezwungen, nochmal schriftlich zu bestätigen, dass er zu schnell gefahren ist, und muss für diesen unglaublich enormen Verwaltungsaufwand nochmal zusätzlich einen Witzbetrag löhnen.

Ist das bitte die gängige Vorgehensweise, durch die man sich mehr Geld erschleicht? Ich hatte vorab schon recherchiert, und überall hieß es, dass 70 € fällig wären - nie stand irgendwas von auferzwungenen zusätzlichen Gebühren dabei! Die 70 € sind ja ok, aber diese Phantomgebühren sind ja wohl die Höhe!

Ist euch diese Vorgehensweise bekannt oder wie lief das bei denjenigen unter euch, die schonmal über 20 km/h zu schnell gefahren sind und dabei geblitzt wurden?

8 Kommentare:

  1. War der Wagen denn auf ihn zugelassen, oder musste er als Fahrer erst ermittelt werden?

    Man kann gegen einen Bußgeldbescheid auch partiell Widerspruch einlegen, sprich das Bußgeld akzeptieren, aber gegen die Verfahrensgebühr angehen. Die Behörde ist dann verpflichtet, das Verfahren, welches die Kosten verursacht hat, zu erläutern.
    Wenn das Fahrzeug nicht auf ihn zugelassen ist, resultieren die Verfahrenskosten aus der Ermittlung, da zuerst der Halter angeschrieben wird. Wenn dieser dann sagt, er ist nicht gefahren - stattdessen aber Dein Freund, erklärt sich somit auch das vorhergehende Schreiben, sowie die zusätzlichen Kosten.

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  2. Danke für deine Antwort. Mein Freund ist der Halter des Fahrzeugs, deshalb wundert es mich ja auch!
    Hm, die Frage ist, wenn man gegen die Gebühren Widerspruch einlegt, ob man am Ende noch mehr Gebühren blechen darf?

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  3. Eigentlich nicht. Kosten für einen Widerspruch können meiner Meinung nach nicht aufgelegt werden, da es ja ein Recht auf diesen Widerspruch gibt. Sogar unabhängig davon, ob er begründet ist, oder nicht...

    Ich empfehle, bei entsprechend vorhandener Rechtschutzversicherung, den Gang zum Anwalt.
    Wenn er nicht versichert ist, gibt auch die Behörde selber Auskunft, zumindest darüber, um was für eine Art von Verfahren es sich handelt und wie die Kosten sich zusammensetzen. Da sind sie zu verpflichtet, auf Nachfrage.

    Seltsam ist das schon. Ich hab öfter mal ein Ticket in der Post, da sind nie irgendwelche Gebühren mit dabei...

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  4. Wurde auch einmal mit über 20 km/h zu schnell geblitzt.

    Bearbeitungsgebühr mußte ich ebenfalls berrappen. Ist die "gängige" Pauschale die da zu entrichten ist. (Bearbeitungsgebühr, Porto etc.)

    Ist also durchaus "normal" und üblich.

    Die Gebühren wären auch ohne den komischen Wisch fällig geworden.

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  5. Er wird wohl mal nachfassen, aber zu den Zeiten, zu denen man anrufen kann, sitzt er auf Arbeit und da einfach solche Privatgespräche führen ist schwierig. Mal schauen, da bin ich auch gespannt auf die Antwort.

    Rechtsschutz hat er, aber das lohnt sich nicht für 23,50 €, allein schon nicht vom Zeitaufwand und den Scherereien, die man dann wahrscheinlich hat, um die Anwaltskosten zurückzufordern von der Versicherung.

    Auf jeden Fall danke für eure Antworten! Ob's wohl damit zu tun hat, dass es über 20 km/h waren und es noch einen Punkteintrag in Flensburg gibt? Bei unter 20 km/h hat er immer die Bescheide direkt gekriegt zum Überweisen.

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  6. Sobald mehr als 40€ fällig sind, fallen auch die Gebühren an. Siehe z.B.: - http://www.bussgeldkataloge.de/ - Dort auf "Zum Bußgeldkatalog" klicken. Da steht es. Glaube kaum, dass es was bringt dagegen vorzugehen. Und der Aufwand rechtfertigt es eigentlich auch nicht.

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  7. Danke dir für den Link! Es lohnt sich wirklich nicht und würde wohl gar nichts bringen. Mein Freund hat das Geld auch schon überwiesen.

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  8. Kann auch nur dazu beitragen, dass bei geringen Beträgen diese allein in Rechnung gestellt werden, aber bei meinen 40 € ?? damals (vor ca 2,5 Jahren) kamen auch nochmal "Bearbeitungs-" oder "Verwaltungskosten" i.H.v. 23,50€ dazu... Darüber hatte ich mich noch mehr aufgeregt als über das Ticket an sich (selbst schuld, wenn man zu schnell unterwegs ist - oder mit Handy am Ohr...)

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